Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
(Stand der Erklärung: 06.04.2021)
Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.arnstein-harz.de.
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Ein Teil der Inhalte, die vor dem 06.04.2021 erfasst wurden, sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei. Die Inhalte werden geprüft und überarbeitet.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
- PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Beispielsweise werden Satzungen, Richtlinie und Verordnungen mit Unterschrift eingescannt.
- Einfache Sprache: Wir sind bemüht zeitnah einen Reiter mit Leichter Sprache einzurichten.
- Andere Probleme: Wir sind bemüht, Unterseiten mit Tabellen an die Anforderungen der Barrierefreiheit anzupassen.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Link können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Arnstein
Eislebener Chaussee 2
06456 Arnstein
Telefon:03473 9622-0
E-Mail: post@arnstein-harz.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.04.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der Selbstbewertung der stadt Arnstein.