Schiedsstelle
Wofür ist eine Schiedsstelle zuständig?
Im alltäglichen Leben, ob nun im privaten oder beruflichen Bereich, kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen.
Vor allem für Streitigkeiten des täglichen Lebens wie Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Verletzung der persönlichen Ehre wegen einer Beleidigung sowie für geringe Strafsachen wie Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Sachbeschädigung ist die zuständige Schiedsperson der richtige Ansprechpartner.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art – zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.
Gegenüber einem gerichtlichen Verfahren bietet das Schiedsverfahren einige Vorteile: es ist schnell, unbürokratisch und finanziell wesentlich günstiger.
Ziel ist es, einen Vergleich zu erreichen, mit dem beide Seiten einverstanden sind.
Anträge und Beratungswünsche können formlos an folgende Adresse geschickt werden:
Stadt Arnstein
- Schiedsstelle-
OT Quenstedt
Eislebener Chaussee 2
06456 Arnstein
Telefonische Erreichbarkeit: 03473 9622-0
Frau Yvonne Knull wurde im Juli 2024 als Schiedsfrau für die Schiedsstelle der Stadt Arnstein berufen. Sie können sich auch direkt mit Frau Knull in Verbindung setzen: Tel.: 0152/32074375.
Bekanntmachung Schiedsperson Schiedsstelle Stadt Arnstein