Antragsformular Aufstellen von Hindernissen im öffentlichen Verkehrsraum
Allgemeine Informationen
Das Aufstellen von Hindernissen, wie z.B. Baugerüsten, Containern, Baumaterial oder Kränen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fahrbahnen, Gehwege oder Plätze) erfordert unabhängig von der Klassifizierung der Straße als Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraße eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO. Die Ausnahmegenehmigung erteilt das Straßenverkehrsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz. Der Antrag soll durch die aufstellende Gerüst- oder Baufirma bzw. den Containerdienst oder durch den Grundstücksanlieger selbst gestellt werden. Der Landkreis Mansfeld-Südharz erhebt seine Verwaltungsgebühren zusammen mit den Sondernutzungsgebühren nach der geltenden Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Arnstein.
Dem ausgefüllten Antrag ist ein Lageplan beizufügen.
Notwendige Straßensperrungen (z.B. für Bauarbeiten) bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 Abs. 6 der StVO. Für Gemeindestraßen ist der Antrag (Straßensperrungsformular) bei der Stadt Arnstein zu stellen und für alle übrigen Straßen ist der Antrag beim Landkreis Mansfeld-Südharz zu stellen. Dem ausgefüllten Antrag ist ein Lageplan und ein sog. Regelplan für die Absicherung von Straßen beizufügen.
Ansprechpartner
Fachbereich Ordnung / GewerbeEislebener Chaussee 2
06456 Arnstein
Frau Daniela Waage
Zimmer 17
Eislebener Chaussee 2
06456 Arnstein
(03473) 9622-160
(03473) 9622-28