Informationen rund um die Grundstückspreise in der Stadt Arnstein
Das Bauamt der Stadt Arnstein informiert
Auf Grund vermehrter Anfragen zu den derzeitigen Bodenrichtwerten in der Stadt Arnstein wird folgendes mitgeteilt:
Zunächst, was ist ein Bodenrichtwert:
Das Gesetz sieht vor, dass die Bodenrichtwerte in Deutschland alle zwei Jahre durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt werden. Die Bodenrichtwerte werden in Deutschland seit 1960 in einem standardisierten Verfahren festgestellt. Stichtag dafür ist in der Regel der 31. Dezember oder 1. Januar. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für einen Quadratmeter Boden in einem festgelegten Gebiet, der sogenannten Bodenrichtwertzone. Für die individuelle Wertermittlung des Grundstückes, dem Bodenwert, spielt er deshalb eine tragende Rolle. Hierzu wird der Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche in Quadratmeter multipliziert. Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Allerdings gibt es häufig eine Differenz zwischen Bodenrichtwert und tatsächlichem Verkehrswert des Grundstücks. Die rechtliche Grundlage für den Bodenrichtwert ist § 196 BauGB.
Was ist der Unterschied zwischen Bodenrichtwert und Verkehrswert?
Zum Gebäudesachwert wird der Bodenrichtwert addiert. Dieser Bodenrichtwert wird pro Quadratmeter bebautem Grundstück ermittelt und richtet sich nach den durchschnittlichen Verkaufspreisen umliegender, gleichwertiger Grundstücke. Die Summe aus Gebäudesachwert und Bodenrichtwert ergibt den Verkehrswert.
Wo erfahre ich den Bodenrichtwert?
Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale), Tel.: 0345 / 69 12 481) in den sogenannten Bodenrichtwertkarten beziehungsweise Bodenrichtwerttabellen festgehalten. Jedermann ist dazu berechtigt, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen - unabhängig davon, ob er oder sie in der jeweiligen Bodenrichtwertzone lebt oder nicht. In der Regel ist die mündliche Auskunft beim Gutachterausschuss kostenlos. Eine schriftliche Auskunft kann dagegen unter Umständen kostenpflichtig sein. Den direkten Zugang zu den Bodenrichtwerten erhält man über das Internet. Die Bodenrichtwertkarten sind auf der Homepage des zuständigen Gutachterausschusses verfügbar.
Ist der Bodenrichtwert bindend?
Nein. Es handelt sich lediglich um einen Richtwert, der nicht bindend ist. Das heißt: Der Eigentümer eines Grundstücks ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, den Kaufpreis auf den Bodenrichtwert anzupassen.
Wer ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie?
Grundsätzlich können Makler und Gutachter den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln.
Ein von Behörden und Gerichten anerkanntes Verkehrswertgutachten dürfen hingegen nur öffentlich bestellte Sachverständige erstellen. Für die Ermittlung des Verkehrswertes sind verschiedene Wertermittlungsverfahren gebräuchlich.
Bodenrichtwerte in der Stadt Arnstein (Stichtag: 01.01.2022)
Im Jahr 2018 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Grundstücksbewertung für Zwecke der Grundsteuer einer Reformierung bedarf. Zum Bewertungsstichtag 01.01.2022 ist daher für Zwecke der Grundsteuer sämtlicher Grundbesitz neu zu bewerten. Im Ergebnis dieser Feststellung bzw. bevorstehenden Grundsteuerreform gibt die Stadt Arnstein die seitens des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation in Halle (Saale) (Tel.: 0345 / 69 12 481, Postanschrift: Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale)) aktuell ermittelten Bodenrichtwerte für Bauland in der Stadt Arnstein zum Stichtag 01.01.2022 wie folgt bekannt:
Ortschaft |
Bodenrichtwert/Bauland |
Alterode - Ortslage Alterode „Unterdorf“ Alterode „Am Tübbeckenberg“ |
14,00 €/qm 25,00 €/qm 15,00 €/qm |
Arnstedt |
15,00 €/qm |
Bräunrode - Ortslage Bräunrode „Katersberg“ |
14,00 €/qm 18,00 €/qm |
Willerode |
11,00 €/qm |
Friedrichrode |
8,00 €/qm |
Greifenhagen |
14,00 €/qm |
Harkerode - Ortslage Harkerode „Am Steinberg“ |
13,00 €/qm 40,00 €/qm |
Quenstedt - Ortslage Quenstedt „Zur Kleinen Höhe“ Quenstedt „Mühlenweg - Zum Sportplatz“ Pfersdorf |
20,00 €/qm 27,00 €/qm 27,00 €/qm 8,00 €/qm |
Sandersleben - Ortslage Sandersleben „Dr.-W-Külz-Str.“ Sandersleben „Vogelgesang“ |
18,00 €/qm 22,00 €/qm 35,00 €/qm |
Roda |
11,00 €/qm |
Sylda - Ortslage Sylda „Neuer Weg“ |
14,00 €/qm 20,00 €/qm |
Ulzigerode - Ortslage Ulzigerode, „Ulzigeröder Siedlung“ |
11,00 €/qm 15,00 €/qm |
Welbsleben |
20,00 €/qm |
Wiederstedt Wiederstedt „Siedlungsstraße“ |
21,00 €/qm 30,00 €/qm |
Stangerode |
17,00 €/qm |
Zum gewählten Stichtag (01.01.2022) wurden keine Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Halle (Saale) ermittelt und beschlossen. Eine Aktualisierung dieser Daten erfolgt turnusgemäß zum nächsten Stichtag 31.12.2022 oder 01.01.2023.
Die ermittelten und weiterhin gültigen Bodenrichtwerte für Landwirtschaftsfläche, Grünland und Forstwirtschaft werden - unter Anlehnung an die bereits im Amtsblatt vom 16.04.2021, Nr. 4/2021 veröffentlichten Bodenrichtwerte - zum Stichtag 31.12.2020 wie folgt wiederholt:
Ortschaft |
Bodenrichtw./ Landwirtschaftsfl. |
Bodenrichtw./ Grünfläche |
Bodenrichtw./ Forstwirtschaft |
Alterode |
1,60 €/qm |
0,80 €/qm |
0,25 €/qm |
Arnstedt |
2,05 €/qm |
0,50 €/qm |
0,25 €/qm |
Bräunrode |
1,60 €/qm |
0,80 €/qm |
0,25 €/qm |
Willerode |
1,60 €/qm |
0,80 €/qm |
0,25 €/qm |
Friedrichrode |
1,60 €/qm |
0,80 €/qm |
0,25 €/qm |
Greifenhagen |
1,60 €/qm |
0,80 €/qm |
0,25 €/qm |
Harkerode |
2,05 €/qm |
0,50 €/qm |
0,25 €/qm |
Quenstedt |
2,05 €/qm |
0,50 €/qm |
0,25 €/qm |
Sandersleben |
2,05 €/qm |
0,50 €/qm |
0,25 €/qm |
Roda |
2,05 €/qm |
0,50 €/qm |
0,25 €/qm |
Sylda |
2,05 €/qm |
0,50 €/qm |
0,25 €/qm |
Ulzigerode |
1,60 €/qm |
0,80 €/qm |
0,25 €/qm |
Welbsleben |
2,05 €/qm |
0,50 €/qm |
0,25 €/qm |
Wiederstedt |
2,05 €/qm |
0,50 €/qm |
0,25 €/qm |
Stangerode |
1,60 €/qm |
0,80 €/qm |
0,25 €/qm |